Gastbeitrag | Oktober 28, 2021
Corona “Lollitest” – für das Wohl unserer Schulkinder?
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Schulkinder müssen sich nun mit gefährlichen Abstrichen selbst testen, denn der Anspruch auf Distanzunterricht ist entfallen, während die Schulpflicht weiter besteht.
von Tatjana von Ehrlich
Keine drei Wochen ist es her, dass ich als betroffene Mutter vom Einsatz der „Lollitests“ in Bayern berichtete, deren rechtmäßiger Einsatz bis heute nicht nachgewiesen werden konnte. Auf meine Bitte, mir Einblick in die Zertifikate zur ärztlichen Einweisung der Lehrer, zur Unterzeichnung von Haftungsübernahmen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu gewähren, ging weder die Schule noch das Schulamt wiederholt nicht ein. Bis heute blieben auch alle engmaschigen Versuche, an einen offiziellen Beipackzettel zu kommen, erfolglos. Neben Schulleitung und Schulamt, Gesundheitsamt und dem Kultusministerium verfügt sogar das zuständige Labor nur über das steril verpackte Abstrichmaterial, mit dem es direkt von der Landesregierung beliefert wird und wiederum die Schulen versorgt. Auf eine schriftliche Anfrage an die höchste offizielle Stelle in dieser Sache, das StMGP (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege), erhielt ich folgende höchst unbefriedigende Antwort:
„Sehr geehrte Frau von Ehrlich,
(…)
Da es kein allgemein erhältliches Testkit für die an bayerischen Schulen eingesetzten PCR-Pool-Tests gibt, können seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auch keine Beipackzettel oder Produktdatenblätter bereitgestellt werden, wie man sie von den handelsüblichen Selbsttest-Kits aus der Apotheke kennt. Informationen zur Anwendung und zum Ablauf der PCR-Pool-Testungen finden sich jedoch auf der Website des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (…).
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.“
Meine Antwort:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Antwort haben Sie mir nicht weitergeholfen.
Ich komme aus der Intensivpflege, wo auch keine „handelsüblichen Materialien, wie man sie beispielsweise aus der Apotheke kennt“ zur Anwendung kommen.
Da es aber nunmal Dinge gibt, wie Medizinproduktegesetz, Medizinprodukteverordnung, Medizinprodukterichtlinie, In-vitro-Richtlinie, In-vitro-Verordnung und anderes, möchte ich darauf hinweisen, dass Medizinprodukte nur als solche eine reguläre Zulassung finden, wenn sie Produktinformationen im Rahmen eines Beipackzettels bei sich führen.
Diese umfassen unter anderem:
Metainformationen wie Informationen zum Produkt
- Name, Handelsname
- Identifikation, zum Beispiel Bestellnummer, ‚Device Identifier‘
- Hinweise zu Varianten
- Hinweise zu erlaubtem Zubehör
- Beschreibung unter anderem der Benutzungsschnittstelle, Bilder
- Hersteller (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
- Ausstellungsdatum (Datum der letzten Überarbeitung) und eine Kennnummer
- Zweckbestimmung
Hinweise zur sicheren Anwendung des Produkts wie
- Bedienung
- Bediener (Ausbildung, Kenntnisse, Training)
- Indikationen
- Ort, Dauer, Häufigkeit der Anwendung
- Kontraindikationen und Ausschlüsse
- Nutzungsumgebung, zum Beispiel Temperatur, Feuchtigkeit, Helligkeit, elektromagnetische Strahlung, Druck, Höhe über Meeresspiegel
Weitere Hinweise zum sicheren Umgang, zum Beispiel
- Lagerung, Transport, Haltbarkeitsdauer
- Installation, Anschlussmethoden, unter anderem an Versorgungsnetze
- Kombination mit anderen Produkten inklusive Zubehör
- Wartung, Reparatur
- Kalibrierung, Überprüfung
- Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
- Außerbetriebnahme
- Leistungsdaten, Messgenauigkeiten
- Hinweise über Nebenwirkungen und Restrisiken (MDD Anhang I, Kapitel 2)
- Hinweise bei besonderen Produkten (Implantation, Strahlung, Arzneimittel, Materialien tierischen oder menschlichen Ursprungs)
- Leistungsfähigkeit (in der EUDAMED) verfügbar ist (nur Klasse III Produkte) Definition von Symbolen und Identifizierungsfarben, wenn diese nicht aus einer anwendbaren harmonisierten Norm stammen (MDD Anhang I Kapitel 13.2 bzw. DIN EN 1041). Das betrifft auch die Symbole auf dem Label, nicht nur die auf dem Gerät selbst.
Besondere Hinweise wie „steril“, „zum Einmalgebrauch“, „Sonderanfertigung“, „nur für klinische Prüfung“ CE-Kennzeichnung
Ich bitte Sie erneut um Zusendung dieser Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana von Ehrlich“
„Sehr geehrte Frau von Ehrlich,
Auf Ihre weitere Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bei den ab dem 20.09.2021 an den bayerischen Grundschulen, (…) zum Einsatz kommenden Tests handelt es sich um sogenannte Lolli-Tests, die mittels PCR-Verfahren in ausgewählten Laboren ausgewertet werden. Die Testung beinhaltet für die Kinder zwei Probenabnahmen, und zwar
· zuerst durch Lutschen auf einem Abstrichtupfer („Lolli“), der danach im Klassenraum zu einer Sammelprobe („Pool“) zusammengestellt wird und ins Labor gebracht wird,
· und sodann durch Lutschen auf einem Abstrichtupfer („Lolli“), der danach als Einzelprobe ins Labor gebracht wird.
Die Kinder kommen hierbei mit den Lollis in jeweils circa 30-sekündigen Kontakt.
(…)
Das PCR-Pooltestverfahren wird in Bayern als sogenanntes In-Vitro-Diagnostikum aus Eigenherstellung von den Laborpartnern ausgewertet. Vorteil dieser Praxis ist, dass die Qualität des PCR-Poolings im jeweiligen Labor mittels eines internen Validierungsprozesses sichergestellt wird und so dem wissenschaftlichen Stand entspricht. Die Labore haben übereinstimmend festgestellt, dass die eingesetzten Lollis zur Probengewinnung geeignet sind und insbesondere auch die Probenentnahme durch Laien stattfinden kann.
(…)“
Daraufhin schrieb ich:
„Sehr geehrte Servicestelle,
seit wann genau entscheiden jetzt Labore, die mit der Auswertung der Tests betraut sind, ob ein Medizinprodukt zur Eigen- und Laienanwendung (also auch von Grundschulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren) zugelassen ist?
Bitte hier die schriftliche Rechtsgrundlage.
Des Weiteren schreiben Sie selbst, dass es sich bei den Lollitests um ein in-vitro-Diagnostikum handelt.
Weitere Fragen sind an dieser Stelle überflüssig und das Testverfahren ist unverzüglich einzustellen, da zum Ersten jegliche Zulassung fehlt und zum Zweiten der Lollitest hier völlig vorgabenwidrig eingesetzt wird, nämlich in-vivo.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana von Ehrlich“
Dies Schreiben wurde mir nicht mehr beantwortet. Auch von den höchsten offiziellen Stellen wird man nur zum Narren gehalten.
Besucht man die Internetseite des Chinesischen Herstellers JINAN BABIO BIO-TECHNOLOGY CO.LTD., so ist zu lesen, dass der Abstrichtupfer ausschließlich zur nasopharyngealen (Nasopharynx = Nasenrachen) und oropharyngealen (Oropharynx = Mundrachen) Anwendung gedacht sind und zur Probenentnahme Schutzhandschuhe zu tragen sind.
Zum Herumlutschen werden die Tupfer folglich weder hergestellt, noch zugelassen.
Das Material des Stäbchens der Abstrichtupfer ist ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), der eigentliche Tupfer besteht aus medizinischem Nylon. Ich zitiere aus dem Sicherheitsdatenblatt zu ABS:
Gefahrstoffkennzeichnung ABS:
- H302: gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315: verursacht Hautreizungen
- H319: verursacht schwere Augenreizungen
- H335: kann die Atemwege reizen
Dieses Produkt darf nicht im Mund mit Schleimhautkontakt über längere Zeit angewendet werden.
Ich frage mich, warum unsere Grundschulkinder regelmäßig auf ausweislich „beim Verschlucken gesundheitsschädlichem“ Material herumlutschen sollen? Kann man unsere Kinder noch offensichtlicher einer Gesundheitsgefährdung aussetzen?
Die Firma MedPath GmbH aus München, die für die Zulassung der Abstrichtupfer auf dem deutschen Markt und die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist, ist telefonisch nicht zu erreichen, die angegebene Internetseite nicht existent und die auffindbare Seite sehr übersichtlich gehalten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist hier die Regierung von Oberbayern. MedPath sticht allerdings an anderer Stelle wenig positiv ins Auge.
Die „Liste gefälschter Zertifikate“ des TÜV Süd ist lang und führt unter anderem den Namen MedPath GmbH. Vertrauenswürdigkeit sieht anders aus.
Richtlinie missachtet
Das schulische Umfeld ist zu einer regelmäßigen Durchführung von Abstrichuntersuchungen in keinster Weise geeignet. Das gilt sowohl für den Umgang mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten, als auch für den Hygienestandard, der in einem Grundschulklassenzimmer nicht eingehalten werden kann. Hier wird die „Richtlinie der Bundesärztekammer für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ (RiLi-BÄK) wissentlich und in aller Regelmäßigkeit missachtet.
Außerdem ist hier nur eine einzige Aufsichtsperson, der mit Medizinprodukten hantierenden Grundschüler absolut fahrlässig, da diese Aufsichtsperson weder über eine medizinische Ausbildung noch eine ärztliche Einweisung verfügt, wie es Vorgabe wäre. Hier sei der Bildungsauftrag der Schulen einmal betont.
Das Testen ist ein invasiver körperlicher Eingriff. Dieser Eingriff hat keine medizinische Indikation, solange ein Kind keine Symptome aufweist und gesund ist. Um ein Testkonzept zu rechtfertigen, müsste mindestens ein konkreter Verdacht einer Ansteckung mit Sars-Cov-2 vorliegen, der sich aber nur anhand einschlägiger Symptome begründen ließe
Regelmäßige medizinische Untersuchungen haben also in der Schule schlichtweg nichts zu suchen. Ein morgendliches Selbsttesten zu Hause, vor Betreten der Schule, ist hier noch am ehesten denkbar, aber auch nur, wenn ein konkreter Ansteckungsverdacht vorläge und auch hier symptomatisch zu begründen wäre.
Die POC-Antigen-Tests, die — bisher auch in Bayern und NRW — an Grundschulen und deutschlandweit an weiterführenden Schulen zweimal pro Woche zum Einsatz kommen, setzen sich aus einem Teststäbchen, das ebenso aus dem Material ABS besteht, und einer kleinen Testkassette sowie einer Entwicklerflüssigkeit zusammen, deren Hauptbestandteil Natriumacid ist.
Hier Auszüge der GHS-Gefahrenkennzeichnung von Natriumacid:
- H 300: Lebensgefahr bei Verschlucken
- H 310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
- H 330: Lebensgefahr beim Einatmen
- H 373: kann Organe schädigen
- H 410: sehr giftig für Wasserorganismen
- EUH 032: entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
- P 262: nicht in Augen/ auf Haut/ auf Kleidung gelangen lassen
- P 273: Freisetzung in Umwelt vermeiden
- P 280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen
Im Hinblick auf diesen Inhaltsstoff, der in den Händen von Lehrern und Schulkindern rein gar nichts verloren hat, ist somit auch der Einsatz der POC-Antigen-Tests, die außerdem nur im Verdachtsfall und beim Vorliegen von Symptomen anzuwenden sind, strikt abzulehnen.
Ich wurde oft gefragt, warum ich als Krankenschwester meine Kinder nicht selbst teste.
In zwei Nachbarlandkreisen ist dies de facto gang und gäbe. Krankenschwestern testen ihre Kinder, bescheinigen dies und schicken ihre Kinder anschließend in die Schule.
In unserem Landkreis untersagt dies das zuständige Gesundheitsamt. Bei weiteren Anfragen hieß es mündlich, dass das Testen durch mich in Ordnung wäre, wenn die Schule es akzeptiert. Bei uns ist dies nicht der Fall. Etwas Schriftliches bekam ich nicht. Auf eine weitere Anfrage beim selben Gesundheitsamt aber mit einem anderen Ansprechpartner, bat man mich um Übersendung meiner Examensunterlagen. Erst nach deren Beglaubigung könnte ich eine Genehmigung bekommen und wäre dann ein „vom Gesundheitsamt akzeptierter Tester“.
Meine eigenen Kinder dürfe ich aber keinesfalls testen. Auch spräche das Fehlen des notwendigen 4-Augen-Prinzips dagegen beziehungsweise müsste das Testen voraussichtlich in der Schule unter den Augen einer Lehrkraft geschehen. Umgekehrt aber dürfen sich Lehrkräfte zu Hause und alleine selbst testen.
Das Schulamt gibt hier Auskunft: „Für die Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen gelten hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen sowie den Räumen der Mittagsbetreuung die Sätze 1 und 3 bis 7 (Paragraph 13 der 14.Bayerischen IfSMVO) mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist.“
Ich habe, als examinierte Krankenschwester keine Befugnis, ein negatives Testergebnis zu bestätigen, ein Lehrer jedoch schon?
Mir sollte nun also ein Lehrer dabei zusehen, ob ich den Test auch ordnungsgemäß durchführen würde?
Ich kann mich nicht erinnern, dass in 15 Berufsjahren auf Intensivstation mir je ein Pädagoge auf meine Finger geschaut hat, ob ich meine Arbeit gut mache. Vielleicht sollte ich mich mal in den Unterricht setzen und beurteilen, ob die Damen und Herren Lehrer ihre Arbeit beherrschen.
Das fehlende Vertrauen in medizinisch ausgebildetes Personal zeigt deutlich, dass das Erfassen des Infektionsgeschehens wirklich zweitrangig ist. Anderenfalls — und während einer echten Pandemie — sollte jedes überlastete Gesundheitsamt und jede nicht-medizinisch ausgebildete Schulleitung doch für jedes Hilfsangebot einer Krankenschwester dankbar sein.
Zertifizierte Tester/innen
Zumal in den Nachbarlandkreisen, wie zu erfahren ist, sich auch schon mal eine Mutter pro Schule „opfert“ und den Schnellkurs zum Tester macht, um dann dreimal pro Woche in der Schule alle Kinder zu testen, die nicht an irgendwelchen Stäbchen lutschen wollen, was die dortigen Schulen nicht nur akzeptieren, sondern sogar als kooperative Betriebserleichterung schätzen.
Eine befreundete Friseurin bot sich, nachdem sie den Schnellkurs zum „Tester“ gemacht hatte und ärztlich zertifiziert war, als Testerin an der Grundschule ihres Sohnes an, ließ ihr Zertifikat dem Gesundheitsamt zukommen und bat um Test-Genehmigung. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie nur ihre Angestellten testen dürfe und Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht würden. Freundliche Nachfragen nach einem nachvollziehbaren Grund, insbesondere weil den gleichen Kurs auch Apothekenhelferinnen, Arzthelferinnen, Angestellte von Testzentren und so weiter besuchten und aus dem Teilnahmezertifikat meiner Freundin keinerlei Einschränkungen hervorgehen, beantwortete die Rechtsabteilung des Gesundheitsamtes immer pampiger, ohne Nennung einer Rechtsgrundlage, dafür aber mit einer zweiten Androhung einer Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Wie kann es sein, dass Lehrkräfte aber nur Selbsttests benutzen und sich gegenseitig 3G-Nachweise ausstellen dürfen, medizinisch geschulte Eltern aber weder die Kinder noch sich selbst gegenseitig im Sinne der 3G-Regel testen dürfen?
Dass generell das Testen geimpfter Personen sinnvoller wäre, als gesunde Schulkinder zwei- bis dreimal pro Woche in die Mangel zu nehmen, ist ein anderer Punkt.
Am 8. Oktober 2021 erhielten alle Schulleitungen in Bayern ein Schreiben vom Kultusministerium, das sich eingehend mit dem Thema „Umsetzung der Schulpflicht“ und „Umgang mit Testverweigerern“ befasst. Das Schulleiterschreiben betont mehrmals, dass ab sofort kein Anspruch mehr auf Distanzlernen bestünde und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen und damit die Schule nicht betreten dürfen, von nun an unentschuldigt fehlen würden und „Schulpflichtverweigerer“ wären, die „ihre Schulpflicht grundsätzlich verletzen“.
Auch ist dort festgehalten, „dass kein Testzwang besteht, (…)“.
Diese Neuerung verwundert doch sehr, nachdem erst im April der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az 20 NE 21.926) entschied, dass die Freiwilligkeit der Schultestungen in jedem Fall gewahrt bleiben müsse und Kinder, die sich nicht testen lassen wollen, ihrer Schulpflicht im Distanzunterricht nachzukommen hätten, damit kein Bildungsnachteil entstünde. „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“ Des Weiteren hat dies auch das Verwaltungsgericht Würzburg (Az W 8 E 21.1182) am 5. Oktober 2021 bestätigt: „Schließlich verbleibt den Antragstellern ohnehin die weitere Möglichkeit, den Distanzunterricht bzw. das Distanzlernen zu wählen, (…)“
In der Änderung der 14. BayIfSMV ist zu lesen, „…dass (…) die Schulpflicht, durch die in der Schule geltende Testobliegenheit unberührt bleibt“. „Die Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen Schulveranstaltungen (…) in Präsenz, (…) ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie drei Mal wöchentlich einen Testnachweis (…) erbringen oder in der Schule unter Aufsicht einen über die Schule zur Verfügung gestellten (…) Selbsttest (…) vorgenommen haben.“
Kurzum: Die Tests als Zugangsvoraussetzungen zur Schule beziehen sich nur auf den Präsenzunterricht. Der Distanzunterricht fand in der 14. BayIfSMV nicht einmal Erwähnung.
Würde hier also die Schulbesuchspflicht an eine „freiwillige“ Testpflicht geknüpft, so würde gegen das Recht auf Bildung verstoßen, das sowohl in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention, als auch in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Paragraph 7 des Grundgesetzes und sogar in Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention festgesetzt ist.
Die Zutrittsverweigerung der Schule ohne negatives Testergebnis käme also einem Testzwang gleich und wäre nach Paragraph 240 StGB Nötigung im Amt.
Daher obliegt es keinem Schulleiter, Kindern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte mit Konsequenzen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht zu drohen. Wenn nun der Ministerrat behauptet, Distanzunterricht müsse die Schule nicht mehr leisten, so setzt er sich über den staatlichen Bildungsauftrag der Schule und somit den Bildungsanspruch des Schülers in rechts-und verfassungswidriger Weise hinweg, der in Paragraph 1 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs-und Unterrichtswesen) verankert ist.
Jede Schulleitung aber, wie auch jeder Lehrer, sollte jedoch unbedingt darüber nachdenken, ob er nicht spätestens jetzt seine Remonstrationspflicht gegenüber seinem Dienstherren erfüllen sollte.
Die gerichtlichen Entscheidungen der Judikative sind für die Exekutive, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, alle seine Angestellten und alle Bürger, nicht nur wegweisend, sondern bindend. Anordnungen sowie Änderungen dieser Anordnungen müssen durchweg mit den geltenden Gesetzen und den Entscheidungen der Judikative übereinstimmen. Auch Schulämter, Schulleiter und Lehrer gehören der Exekutive an und sind somit persönlich verantwortlich.
Der BLLV (Bayerische Lehrerverband) hat einmal nachgefragt:
„Von 28979 gemeldeten Kindern verweigerten 2948 Selbsttests- bzw. Schnell-oder PCR-Tests. Das bedeutet, dass etwa 10 % nicht die Schule besuchen, obwohl dies möglich wäre. Wir sprechen also nicht von ein paar wenigen Kindern, sondern von tausenden! Von mehr als 56000 erhobenen Schülerinnen und Schülern verweigerten 304 eine Mund-Nase-Bedeckung.“
Fakt ist, es sind viele.
Man möchte, nachvollziehbarer Weise, die Kinder wieder „zurück in die Klassenzimmer“ holen. Man möchte wieder zurück zu dem, wie es mal war. Aber ist ein Zurück unter den momentanen Gegebenheiten überhaupt noch sinnvoll und machbar? Die einzige Möglichkeit, die das Kultusministerium hier sieht, ist, mit Zwang und Drohgebärden vorzugehen und Ängste zu schüren. Das Kultusministerium eines Bundeslandes, das gerade in der Bildungsfrage seit jeher große Stücke auf sich hält. Wie ernst zu nehmen ist ein Schul- und Rechtssystem noch, das sich in aller Deutlichkeit selbst ad absurdum führt? Der aktuelle Umgang mit Eltern und Schülern ist jedenfalls ein Armutszeugnis.
Der Druck auf die Eltern wird nun bewusst erhöht und das Mittel „Angstmache“ wieder gezielt eingesetzt. Denn was ist einfacher, als mit der Angst besorgter Eltern um ihre Kinder zu spielen?
Das Bollwerk verteidigen
Ein moralisch höchst verwerfliches und perfides Unternehmen, das, von einem anderen Standpunkt aus betrachtet, nur nachvollziehbar ist. Fletscht nicht das Tier auf bedrohlichste Weise die Zähne, das bereits angeschossen ist? Sucht ein System, das nicht nur gehörig wackelt, sondern, streng genommen, in seiner bisherigen Form gar nicht mehr bestehen kann, nur noch in wildesten Drohungen den vermeintlichen Ausweg? Hat man vielleicht selbst die meisten Bedenken, die Fäden schon lange nicht mehr in der Hand zu haben und dieser offensichtliche Kontrollverlust lähmt nun jede Vernunft? Oder ist das Androhen von Strafen nur ein weiterer haltloser und willkürlicher Angriff auf die Eltern, die — frei nach Immanuel Kant — noch den Mut haben, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen und nicht alle Vorgaben widerspruchslos hinzunehmen, wie es leider die Mehrheit der Eltern in dieser verrückten Zeit tut?
Sind wir Eltern nicht ganz und gar in der Pflicht, das Bollwerk unserer moralischen Werte und Grundsätze, von denen einst anzunehmen war, sie seien gesellschaftlich verankert, zu verteidigen? Soll an dieser Stelle der faktische Testzwang auch zum Impfzwang werden, wenn in ein paar Wochen der experimentelle Impfstoff ab 5 Jahren — der genauso wenig eine regelhafte Zulassung haben wird wie die schon auf dem Markt befindlichen Impfstoffe ab 12 Jahren sowie der Erwachsenen-Impfstoff — durchgewunken und die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, die STIKO, auch hier eingeknickt sein wird?
Bleibt den Eltern gesunder Kinder, die sich in ihren Grundfesten nicht erschüttern lassen wollen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch für ein essentielles Menschenrecht halten, nur noch, irgendwann dieses Land zu verlassen? Was wird Eltern und ihren Kindern geschehen, denen — aufgrund eines fehlenden Tests — der Zutritt zum Schulgelände verweigert wird, die aber gerade aus Überzeugung keinen Beurlaubungsantrag stellen, weil sie der Schulpflicht gerne nachkommen möchten?
Es soll sogar Kinder geben, die vom homeschooling, sofern es familiär gut machbar ist, profitieren, da nicht alle Kinder in unser leistungsorientiertes Schulsystem passen. Aber das ist ein anderes Thema.
Wie kann man hier von Schulpflichtverweigerern sprechen? Oder gelten diese Eltern dann schon als „Querdenker“, wie es immer dann der Fall ist, wenn die Argumente und passende Antworten ausgehen?
Ich bin von diesem Thema nicht betroffen. Dennoch verfolge ich erschüttert, dass mittlerweile auch Eltern, die für ihre Kinder einstehen und sich stark machen, immer wieder Zielscheibe diverser Ausgrenzungsversuche und gezielter Angriffe auf ihre freie Meinungsäußerung und ihr grundsätzliches Recht auf Erziehung ihrer Kinder sind.
Bedenkt man, dass nach etlichen Veröffentlichungen falscher Zahlen — man kennt es beinahe nicht mehr anders — die Impfquote hierzulande schon bei den knapp 80 Prozent liegt, die einst das hohe Pandemie-Ziel der Politik waren, und dass Kinder im Infektionsgeschehen keine nennenswerte Rolle spielen, so ist zu konstatieren, dass nun einfach Schluss sein muss!
Schluss mit der Angst vor Schulkindern! Schluss mit den albernen Abstandsregeln im Schulgebäude! Es gibt keinen Grund, Kinder, die nach Schulschluss Hand in Hand nach Hause gehen, sich auf dem Spielplatz treffen und Fußball spielen, im Schulgebäude voneinander fernzuhalten. Schluss mit der lächerlichen Stoffmaskenpflicht auf den Gängen, die medizinisch gesehen am wenigsten haltbar und mittlerweile nur noch grotesk ist.
Vor allem aber gibt es keinen Grund und keine medizinische Indikation für eine Impfung unserer Kinder oder nur den ernsthaften Gedanken daran.
In fast zwei Jahren gab es, bis auf eine Handvoll schwerst vorerkrankter Kinder, die sich auch ohne Corona bereits auf ihrem palliativen Weg befanden, keine Kinder, die an Covid-19 verstarben oder schwer erkrankten. Glücklicher Weise konnten wir alle durch die Lektüre etlicher Studien aber vor allem auch in unserem Alltag feststellen, dass Kinder und Jugendliche die „Pandemie“ am besten „wegsteckten“.
Hierzu braucht man auch keine regierungsfinanzierten Faktenchecker. Die Fakten, dass ein paar triefende Nasen und grippale Symptome unseren Kindern nie geschadet haben, sondern im Gegenteil dringend vonnöten sind, um ihr kindliches Immunsystem zu stärken und zu einer wehrhaften Immunabwehr werden zu lassen, liegen seit Jahrhunderten auf der Hand.
Es verletzt darüber hinaus die Menschenwürde, wenn gesunde und symptomlose Menschen als potenzielle Gefahr gesehen werden, nur, weil sie „sind“ und atmen. Dieses neuartige und befremdliche Menschenbild hat keinen Platz in einer gesunden Gesellschaft freiheitlich-demokratischer Prägung und ist weder mit dem BayEUG noch mit dem Grundgesetz vereinbar.
Anfang des Jahres 2021 hieß es, dass schon bald „jeder jemandem kennen würde, der an Corona gestorben ist“. Mittlerweile kennt jeder sogar mehrere Menschen, die an der Impfung gestorben sind oder schwere Nebenwirkungen durchmachen.
Warum forciert die Regierung nun trotzdem die Kinderimpfung so? Weil die Kinder die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft sind und sie sich eh nicht wehren können? Ist eine Gesellschaft nicht immer nur gerade so stark, wie eben diese, seine schwächsten Glieder? Ist folglich der Umgang mit den Schwächsten nicht ein Spiegel der Gesellschaft und ihrer wirklichen Werte?
Kinder haben keine Lobby — aber sie haben uns, ihre Eltern!
Der Aufschrei bezüglich der Verantwortung der Lehrkräfte und Schulleiter, die nichts hinterfragen und sinnfreie Vorgaben „von oben“ umsetzen und kritiklos befolgen, ist groß.
Das Fehlverhalten der Pädagogen ist und bleibt unumstritten. Dennoch ist die Frage zu stellen, ob sie in der gleichen prekären Lage wären, wenn die Eltern diesem willkürlichen Treiben längst einen Riegel vorgeschoben hätten und nicht jede Einverständniserklärung gedankenlos und „ohne sie richtig durchzulesen“ unterschreiben würden, so der Tenor der meisten Eltern.
Die Eltern versagen
Warum lesen Eltern Schriftstücke nicht eingehend durch, bei denen es um körperliche Untersuchungsmethoden an ihren Kindern geht? Warum öffnen Eltern nicht einmal hier ihre Augen und werden sich ihrer Beschützerrolle wieder bewusst? Warum lassen Erziehungsberechtigte ihre Kinder so hängen?
Man muß an dieser Stelle definitiv von einem flächendeckenden Versagen der Eltern sprechen.
Aussagen wie „Ist doch alles gut, solange die Kinder sich nicht in der Nase rumbohren müssen!“ oder „Was soll denn bitte so schlimm daran sein, wenn die Kinder jetzt an so einem Stäbchen lutschen?“ lassen mich endgültig an der Intelligenz der Menschheit zweifeln, machen mich wütend und traurig. Die Menge der Eltern, die sich letztlich nicht mit den Lollitests einverstanden erklären, ist verschwindend gering. Der Rest findet das Lutschen ihrer Kinder an nicht zugelassenem, toxischem Material „praktisch“, „kindgerecht“ und „halb so wild“.
Es ist auf das Schärfste zu verurteilen, dass das Gen-Material, welches zu Forschungszwecken benötigt wird und von Erwachsenen niemals in dieser Menge und Regelmäßigkeit zu bekommen wäre, nun von unseren Kindern „abgegriffen“ wird, unter dem Vorwand der notwendigen Infektionstestungen an Grundschulen. Steht hier die Bundesrepublik Deutschland unter Druck, den globalen Gen-Forschungsprojekten größere Beiträge an Gen-Material zu Verfügung zu stellen, sodass dies vielleicht sogar den schulischen Testwahn rechtfertigen könnte?
Gerade weil die Ergebnisse der „Lollitests“ weder statistisch erfasst, noch gesondert ausgewertet werden, liegt auf der Hand, dass hier das Gen-Material der Kinder im Vordergrund steht. Zitat: „Dem Gesundheitsreferat lägen keine Zahlen vor, wie viele positive PCR-Tests es an den Grund-und Förderschulen in München bisher gab. Diese werden nicht getrennt von anderen PCR-Tests in München erfasst.“ (Quelle: SZ, „Corona in München: Verwirrung um Lollitests an Schulen“)
Unsere Kleinsten stehen derzeit im Fokus wie nie, Gesundheitsschäden werden billigend im Kauf genommen. Vom bayerischen Schulsystem, das doch immer so große Stücke auf sich hielt. Das Schulsystem, das sich nun in der Position sieht, mit Zwängen, Drohungen und Sanktionen um sich zu werfen und sich damit selbst auf das niedrigste Niveau abwertet.
Wir schaffen gerade ab, was uns als Menschheit seit jeher ausmacht. Tief in kognitiver Dissonanz schwimmend, von den stündlich medialen Coronamantren der Realität entrissen, verlieren viele Menschen scheinbar jedes Gefühl für das Leben. Das „Sein“ scheint bei vielen mittlerweile auch schon digitalisiert.
Wo sind all die Löweneltern? Wo sind die Eltern, die für ihre Kinder und deren Rechte kämpfen? Warum finden Eltern hochgiftige Lollitests für ihre Kinder gut? Warum warten Eltern auf eine brandgefährliche Impfung für Kinder ab 5 Jahren? Um auch hier ihre Kinder gedankenlos und uninformiert für die nächsten Versuche zur Verfügung zu stellen? Wann fangen die Eltern an, aufzuwachen und friedlich aber selbstbestimmt aktiv zu werden? Und wann fangen Lehrer und Erzieher an, sich wieder ihrer besonderen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen bewusst zu werden? Wann hören die Schulen auf, Impfpropaganda voranzutreiben und besinnen sich wieder auf das Kernstück ihrer Arbeit: die Bildung der ihnen anvertrauten Kinder?
Es gibt keine App, die unsere Kinder schützt. Das müssen wir schon selber tun! Dieses Versprechen haben wir unseren Kindern mit ihrem ersten Schrei gegeben.
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Dieser Artikel erschien zuerst in Rubikon-Magazin unter dem Titel Pflicht zur Vergiftung.
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