Redaktion | Juli 11, 2021
Impfschäden: Gesetz schränkt Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ein.
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Vor der Sommerpause hat der Bundestag recht unbemerkt ein neues Gesetz beschlossen, das sich mit Folgen der mRNA-Impfstoffe befasst.
Das Gesetz beschreibt zu erwartenden Folgen der Impfung und schränkt das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ein.
Bitte lesen Sie sich den Text selbst durch:
“Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.”
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