Warum es eine Obergrenze der Vermögensanhäufung geben sollte.
Von Indrajit Joachim Voigt.
Keinem Einzelnen sollte es erlaubt sein, ohne die eindeutige Erlaubnis oder Zustimmung der kollektiven Körperschaft materiellen Reichtum anzuhäufen.
So lautet das erste Grundprinzip des ganzheitlichen Gesellschaftskonzepts PROUT.
In einer vielköpfigen Familie heißt eines der ersten Dinge, die Kinder lernen müssen: Teilen! Nun, wie im Kleinen so im Großen: eine begrenzte Welt bietet nicht genug für Alle, wenn Wenige grenzenlosen Reichtum anhäufen dürfen.
Maßloser Reichtum auf der einen Seite bedeutet nichts anderes als Armut auf der anderen. Durch einkommensabhängige Besteuerung versucht man heute, die Ungleichheit sozial verträglich zu machen: Augenwischerei angesichts der Tatsache, dass laut Oxfam das Top 1 Prozent der Menschheit etwa die Hälfte des weltweiten Vermögens besitzt.
Die Besteuerung trifft häufig besonders die realen Leistungsträger der Wirtschaft, während die Superreichen ihre Vermögen in Steuerparadiesen verstecken und/oder es in weltweiten Finanztransaktionen, betrieben durch Armeen bestbezahlter Finanzjongleure, sinnfrei und nutzlos ins Unermessliche vermehren. Zudem entstehen durch den immanenten Renditedruck Blasen, die immer wieder im Crash enden (müssen).
… und das gute Leben bleibt auf der Strecke
Wer sich um die Fragwürdigkeit des Prinzips der grenzenlosen Vermögensanhäufung herumdrückt, wird nicht nur das Armutsproblem, sondern auch viele andere soziale Probleme nie lösen können. Die Vermögenskonzentration bindet gewaltige Ressourcen, die der Menschheit für gemeinnützige Wissenschaft, Medizin, Bildung und Kultur oder Raumfahrt fehlen.
Überbordender privater Reichtum erzeugt öffentliche Armut – Schulen, Gesundheitssystem, öffentliche Infrastruktur bleiben zunehmend im Privatisierungssog auf der Strecke.
Leo Tolstoi
Die Botschaft des 1. Prinzips lautet also: Es darf kein Grundrecht auf unbegrenzten privaten Reichtum geben. Der Konsens über dieses Prinzip bildet nicht mehr und nicht weniger das Fundament für künftige Sozialordnungen.
Nutzungsrecht statt Eigentumsrecht
Die Forderung nach Reichtumsbegrenzung hat auch einen ideellen Aspekt: PROUT stellt materielle Eigentumsansprüche von Menschen grundsätzlich in Frage. Wenn alle Materie und auch der Mensch selbst in seiner Essenz Transformationen ein und desselben Bewusstseins sind, wie können Menschen überhaupt irgendeinen Teil dieser Schöpfung als ihr Eigentum beanspruchen? Wir sollten über Nutzungsrechte sprechen anstatt über Eigentumsrechte.
“Eigentum verpflichtet”
So lautet der hehre Anspruch im Artikel 14 des Grundgesetzes, den PROUT sofort unterschreiben würde. Doch weil das offenkundig in der Realität nicht funktioniert, setzt PROUT auf einer tieferen Ebene an: der Anhäufung von Reichtum werden fixe Obergrenzen gesetzt, die den jeweiligen gesellschaftlichen Umständen angemessen sind und regelmäßig neu angepasst werden.
Die Gesellschaft soll darüber entscheiden, wie viel Vermögen Individuen maximal besitzen dürfen. Käme es zu einem gesellschaftlichen Konsens über dieses Prinzip, würde dies dem Wirtschaftsleben den Zahn der grenzenlosen Gier ziehen – somit würde ein entscheidendes Motiv für skrupelloses unternehmerisches Handeln wegfallen.
Inwieweit auf der anderen Seite ein Ansporn für nützliches unternehmerisches Handeln geschwächt würde, bliebe zu untersuchen, bevor Parlamente oder andere demokratische Gremien die jeweiligen Obergrenzen festlegen.
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